Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Simon´s Bike Shop



§1 Lieferung

Wir liefern, per DHL oder alternativ per DPD an ihrer angegebene Lieferadresse. Postlagernd bzw. Lieferung an ein Postfach ist NICHT möglich. Innerhalb Deutschlands berechnen wir eine einheitliche Versandkostenpauschale von 7,90 € egal wohin - egal wie schwer. Ab einem Bestellwert 200,-€ liefern wir, innerhalb Deutschland, Versandkostenfrei. Für Nachnahme oder Vorauskasse werden zusätzlich Gebühren in Höhe von 6,70€ inklusive Zahlkartegebühr berechnet. Grundsätzlich liefern wir per Nachnahme oder Vorauskasse. Lieferung in den EU-Raum Ausland erfolgen nur per Vorkasse und kalkulieren Sie zu dem Warenwert bitte die Versandkostenpauschale von 20,-€ hinzu. Ab einem Bestellwert von 500,-€ liefern wir in den EU-Raum Versandkostenfrei. Lieferung außerhalb der EU erfolgen mit 30,-€ Versandkostenpauschale und werden 700,-€ frei Haus verschickt.


§2 Lieferzeiten

Ware, die sich sofort am Lager befindet (für Beförderungsprobleme haften wir nicht) kommt innerhalb von 3 Tagen zum Versandausgang und zur Übergabe an den Paketdienst. Bitte planen Sie bei Bestellung die Zustellungsfristen der Paketdienste ein. Ist die Ware bei Bestellung nicht vorratig, bemühen wir uns um schnellstmögliche Lieferung und werden Sie über den entsprechenden Liefertermin innerhalb 2Tagen schriftlich informieren. Falls die Nichteinhaltung einer Liefer- oder Leistungsfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, unvorhersehbare Hindernisse oder sonstige von uns nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen ist, wird die Frist angemessen verlängert. Bei Nichteinhaltung der Lieferfrist aus anderen als den o. g. Gründen ist der Käufer berechtigt, schriftlich eine angemessen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung zu setzen und nach deren erfolglosem Ablauf hinsichtlich der im Vertrag befindlichen Lieferung oder Leistung vom Vertrag zurückzutreten.Beruht die Unmöglichkeit der Lieferung auf Unvermögen des Herstellers oder unseres Zulieferers, so können sowohl wir als auch der Käufer vom Vertrag zurücktreten, sofern der vereinbarte Liefertermin um mehr als 2 Monate überschritten ist. Schadensersatzansprüche wegen Verzug oder Unmöglichkeit bzw. Nichtlieferung, auch solche, die bis Rücktritt vom Vertrag entstanden sind, sind ausgeschlossen. Es sei denn, dass ein gesetzlicher Vertreter der Firma "Simon´s Bike Shop" vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.



§3 Gafahrenübergang

Die Gefahr geht mit Absendung der Ware durch "Simon´s Bike Shop" auf den Käufer über.



§4 Preise

Es gelten allein die in unserem Internet-Shop oder nach schriftlicher Vereinbarung genannten Preise in Euro. Alle genannten Preise sind unverbindlich empfohlene Verkaufspreise inklusive der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer und zuzüglich Liefer- und Versandkostenpauschale, deren Höhe Sie unter "§1 Lieferung" entnehmen können. Auch aufgrund gesetzlicher Bestimmung (z.B. anderer Umsatzsteuer) kann es in unserem ausländischen Dependancen zu Preisabweichungen kommen.



§5 Zahlungsart Inland

Per DHL - Nachnahme

Sie zahlen bei Lieferung den Rechnungsbetrag zuzüglich einer Nachnahmegebühr in Höhe von 6,30 Euro inklusive der anfallenden Zahlkartengebühr. Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können wir aus rechtlichen Gründen ausschließlich nur per Nachnahme beliefern.

Per Vorkasse

Sie zahlen auf unser Konto den Rechnungsbetrag inklusive der Versandgebühr in Höhe von 7,70 Euro (bis zu eine Bestellwert von 199,- Euro). Auf schriftliche Anrfage bestätigen wir Ihnen gerne vor der Zahlung, zur Sicherheit, den Status bzw. Lieferfähigkeit Ihrer Bestellung. Nach Zahlungseingang wird verfügbare und bereits bestätigte Verfügbarkeit der Ware sofort auf den Versandweg gebracht. Die Bankverbindung entnehmen Sie bitte unserer Auftragsbestätigung.



§6 Zahlungsart Ausland

Ins Ausland liefern wir nur gegen Vorkasse. Anfallende Bankgebühren sind vom Besteller zu tragen. Die Bankverbindung (IBAN u. BIC) entnehmen Sie bitte unserer Auftragsbestätigung.



§7 Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen den Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfristbeträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Simon´s Bike Shop, Schillerstraße 48, 73312 Geislingen an der Steige, Tel. 07331/941410

E-Mail:info@suzuki-geislingen.de, über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Einen Muster-Widerruf, der jedoch nicht vorgeschrieben ist, können Sie am Ende von §8 sehen.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufes vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.




§8 Folgen des Widerrufs

Wenn Sie den Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standartlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Ware wieder zurückerhalten haben oder Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Ware zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Ware unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf des Vertrags unterrichten an uns zurückzusenden oder zu übergeben. die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Ware vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Nichtpaketversandfähige Ware wird von uns abgeholt. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung / Abholung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Ware nicht aufkommen, wenn der Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Ware nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist. Können Sie uns die empfangenen Leistungen, sowie Nutzungen ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns ggf. Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzung oder Verschlechterung auf einen Umgang mit der Ware zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter "Prüfung der Eigenschaften und Funktionsweise" versteht man das Testen uns Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es im Ladengeschäft möglich und üblich ist. So können Sie Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie ein Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.



Ihre Widerrufsfrist erlischt vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner eine Dienstleistung an der Sache, mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung, vor Ende der Widerrufsfrist oder Sie diese selbst veranlasst haben.



Muster-Widerruf:

An Simon´s Bike Shop, Schillerstraße 48, 73312 Geislingen, info@suzuki-geislingen.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Ware

..............................................

Bestellt am

................

Name des/der Verbraucher(s)

............................................

Unterschrift des/der Verbraucher(s)

..................................................

Datum

.........................



(*) Unzutreffendes bitte streichen







§9 Reklamationen

WICHTIG: Auch für die Bearbeitung von Reklamationen benötigen wir den Kaufbeleg. Reklamationsbearbeitung bzw. Reparaturen können unsere Lieferanten nur an sauberen, nicht verschmutzten Artikeln vornehmen! Bitte informieren Sie uns vor dem Versand über den Sachverhalt der Reklamation.


§10 Gewährleistung

Für Ihre Bestellung gelten die gesetzlichen Bestimmungen; danach sind Sie als Käufer berechtigt, für eine bei Übergabe an Sie mangelhafte Ware, eine Nacherfüllung in Form von Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Ware zu verlangen, d.h. die Ware wird problemlos nachgebessert oder komplett ersetzt. Sofern unverhältnismäßig hohe Kosten bei der von Ihnen gewählten Nacherfüllungsvariante enstehen würden, sind wir dazu berechtigt, diese abulehnen und die andere Variante zu wählen, sofern diese nicht ebenfalls mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist. Die Gewährleistungsfrist beträgt laut Gesetz zwei Jahre ab Übergabe der Ware an Sie als Kunden. Bitte beachten Sie , uns einen auftretenen Mangel unverzüglich schriftlich mitzuteilen; dazu gehört auch immer der Kaufbeleg im Original - also bittenstets gut aufbewahren.



§11 Eigentumsvorbehalt

Bis zu vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum der Firma Simon´s Bike Shop"



§12 Haftung

Wir schließen unsere Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesenbtlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungshilfen.







Allgemeine Geschäftsbedingungen für Neufahrzeuge



§1 Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers

1 Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis drei Wochen, bei Nutzfahrzeugen bis sechs Wochen gebunden. Diese Frist verkürzt sich auf 10 Tage (bei Nutzfahrzeugen auf 2 Wochen) bei Fahrzeugen, die beim Verkäufer vorhanden sind. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt.

2 Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.



§2 Zahlung

1 Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung Fällig.

2 Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, sowie es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.



§3 Lieferung und Lieferverzug

1 Liefertermin und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.

2 Der Käufer kann sechs Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern zu liefern. Diese Frist verkürzt sich auf 10 Tage (bei Nutzfahrzeugen auf zwei Wochen) bei Fahrzeugen, die beim Verkäufer vorhanden sind. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug.

Hat der Verkäufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5% des Vereinbarten Kaufpreises.

3 Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der betreffenden Frist gemäß §2 Abs. 1 oder 2 dieses Abschnitts eine angemessene Frist zur Lieferung setzen.

Hat der Käufer Anspruch auf Schadenersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 25% des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, eine öffentlich-rechtlichs Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrags in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadenersatzansprüche statt der Leistung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehenden Haftungsbegrenzungen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.

4 Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach §2 Abs. 4 und §3 dieses Abschnitts.

5 Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferranten eintretende Betriebsstörung, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der verienbarten Frist zu liefern, verändern die in Ziffern 1 bis 4 dieses Abschnittes genannten Termine und Fristern um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten,kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.

6 Kontruktions- oder Formenänderung, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfanges seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den Käufer zumutbar sind. Sofern der Verkäufer oder der Hersteller zur Bezeichnung der Bestellung oder des bestellten Kaufgegenstandes Zeichen oder Nummern gebraucht, können allein daraus keine Rechte hergeleitet werden.



§4 Abnahme

1 Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Bereitstellunbgsanzeige abzunehmen.

2 Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 15% des Kaufpreises. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist oder der Käufer nachweist, das ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.



§5 Eigentumsvorbehalt

1 Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers.

Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages Ausübungenseiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen.

Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hatund für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht.

Währénd der Dauer des Eigentumsvorbehalt steht das Recht zum Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil2 (Fahrzeugbrief) dem Verkäufer zu.

2 Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Hat der Verkäufer darüber hinaus Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung und nimmt er den Kaufgegenstand wieder an sich, sind Verkäufer und Käufer sich darüber einig, dass der Verkäufer den gewöhnlichen Verkaufswert des Kaufgegenstandes im Zeitpunkt der Rücknahme vergütet. Auf Wunsch des Käufers, der nur unverzüglich nach Rücknahme des Kaufgegenstandes geäußert werden kann, wird nach Wahl des Käufers ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, z.B. der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), den gewöhnlichen Verkaufswert ermitteln. Der Käufer trägt sämtliche Kosten der Rücknahme und Verwertung des Kaufgegenstandes. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 5% des gewöhnlichen Verkaufwertes. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer höhere Kosten nachweist oder der Käufer nachweist, das geringere oder überhaupt keine Kosten entstanden sind.

3 Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, daerf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.



§6 Sachmangel

1 Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in zwei Jahren ab Ablieferung des Kaufgegenstandes.

Hiervon abweichend gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr, wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentliche-rechtliches Sondervermögenoder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt, soweit der Verkäufer aufgrund Gesetz zwingend haftet oder etwas anderes vereinbart wird, insbesondere im Falle der Übernahme einer Garantie.

2 Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt Folgendes:

Ansprüche auf Mängeleseitigung kann der Käufer beim Verkäufer oder bei anderen, vom Hersteller/Impoteur für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten Betrieben geltend machen; im letzteren Fall hat der Käufer den Verkäufer hiervon unverzüglich zu unterrrichten, wenn die erste Mängelbeseitigung erfolglos war. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen.

b) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachnmangels betriebsunfähig, hat sich der Käufer an den dem Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes nächstgelegenen, vom Hersteller/Impoteur für die Betreueung des Kaufgegestandes anerkannten dienstbereiten Betrieb zu wenden.

c) Für die Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegestandes aufgrund des Kaufvertrages geltens machen.

d) Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.

3 Durch Eigentumswechsel am Kaufgegestand werden Mängelbeseitigungsansprüche nich berührt.

4 Abschnitt $6 Sachmangel gilt nicht für Ansprüche auf Schadensersatz; für diese Ansprüche gilt Abschnitt §7 Haftung.



§7 Haftung

1 Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt:

Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhergesehbaren typischen Schaden begrenzt. Soweit der Schaden durch eine vom Käufer für den betreffenden Schadenfall abgeschlossende Versicherung (ausgenommen Summernversicherung) gedeckt ist, haftet der Verkäufer nur für etwaige damit verbundene Nachteiledes Käufers, z.B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die Versicherung.

Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Kaufvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, und werden nach Ablauf eines Jahres nach Ablieferung des Kaufgegestandes Schadensersatzansprüche wegen Sachmängelngeltend gemacht, gilt Folgendes: Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für eine Schaden, der grob fahrlässig versursacht wurde, nicht aber bei grob fahrlässiger Verursachung durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte des Verkäufers, ferner nicht für einen grob fahrlässig verursachten Schaden, der durch eine vom Käufer für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung gedeckt ist.

2 Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.

3 Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt §3 abschließend geregelt.

4 Ausgeschlossen ist die persöhnliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Für von ihnen mit Ausnahme der gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten durch grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden gilt die diesbezügliche für den Verkäufer geregelte Haftungsbeschränkung entsprechend.

5 Die Haftungsbeschränkung dieses Abschnitts gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.







Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen



§1 Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers

1 Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis zehn Tage, bei Nutzfahrzeugen bis zwei Wochen gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn der die Bestellung nicht annimmt.

2 Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.



§2 Zahlung

1 Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistung sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig.

2 Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.



§3 Lieferung und Lieferverzug



1 Liefertermine und Lieferfristen, die verbundlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.

2 Der Käufer kann zehn Tage, bei Nutzfahrzeugen 2 Wochen, nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5% des vereinbarten Kaufpreises. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz satt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der Zehn-Tages-Frist gemäß Satz 1 eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 10% des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadensersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn er Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.



3 Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten , kommt der Verkäufer bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2 Sätze 3 bis 6 dieses Abschnittes.

4 Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörung die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Ziffern 1 bis 3 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.



§4 Abnahme

1 Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 8 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.

2 Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 10% des Kaufpreises. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.



§5 Eigentumsvorbehalt

1 Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers.

Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages eine Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehungen bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen.

Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbare erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht.

Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz des Fahrzeugbriefes dem Verkäufer zu.

2 Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten.

3 Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.



§6 Sachmangel

1 Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden

Hiervon abweichend erfolgt der Verkauf von Nutzfahrzeugen unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung, wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt.

2 Für die Abwicklung der Mängelbeseitigung gilt folgendes:

a) Ansprüche auf Mängelbeseitigung hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen.

b) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Käufer mit Zustimmung des Verkäufers an den dem Ort des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes nächstgelegenen dienstbereiten Kfz-Meisterbetrieb wenden, wenn sich der rt des betriebsunfähigen Kaufgegenstandes mehr als 50 km vom Verkäufer entfernt befindet.

c) Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers

d) Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Kaufvertrages geltend machen.



§7 Haftung

1 Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt:

Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit der Schaden durch eine vom Käufer für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet der Verkäufer nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Käufers, z.B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die Versicherung. Das Gleiche gilt für Schäden, die durch einen Mangel verursacht worden sind.

2 Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.

3 Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt 3 abschliessend geregelt.

4 Ausgeschlossen ist die persöhnliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungshilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihne durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.



§8 Schiedsgutachterverfahren

(Gilt nur für gebrauchte Fahrzeuge mit einem zulässigem Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5t)



1 Führt der Kfz-Betrieb das Zeichen "Meisterbetrieb der Kfz-Innung", können die Parteien bei Streitigkeiten aus dem Kaufvertrag - mit Ausnahme über den Kaufpreis - die für den Sitz des Verkäufers zuständige Schiedsstelle für das Kfz-Gewerbe oder den Gebrauchtwagenhandel anrufen. Die Anrufung muss schriftlich und unverzüglich nach Kenntnis des Streitpunktes, spätestens vor Ablauf von 13 Monaten seit Ablieferung des Kaufgegestandes, erfolgen.

2 Durch Entscheidung der Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen

3 Durch die Anrufung der Schiedsstelle ist die Verjährung für die Dauer des Verfahrens gehemmt.

4 Das Verfahren vor der Schiedsstelle richtet sich nach deren Geschäfts- und Verfahrensordnung, die den Parteien auf Verlangen von der Schiedsstelle ausgehändigt wird.

5 Die Anrufung der Schiedsstelle ist ausgeschlossen, wenn bereits der Rechtsweg beschritten ist. Wird der Rechtsweg während eines Schiedsstellenverfahrens beschritten, stellt die Schiedsstelle ihre Tätigkeit ein.

6 Das Schiedsstellenverfahren ist für den Auftraggeber kostenlos.







Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Fahrzeugvermietung



§1 Versicherungsschutz

Die Miete beinhaltet Kfz-Steuern, Haftpflichtversicherung und eine Teilkaskoversicherung mit 500,00 € Selbstbeteiligung. Eine Vollkaskoversicherung mit 1500,00 € Selbstbeteiligung besteht nur, wenn dies in dem Mietvertrag schriftlich vereinbart wurde. Bei einer Verlängerung der Mietzeit durch den Mieter bleibt der Versicherungsschutz wie im Mietvertrag vereinbart unverändert besteht.

Der Mieter haftet bei allen Schäden, die er zu vertreten hat, je nach dem vereinbarten Versicherungsschutz. Auch bei einer Vollkaskoversicherung, wenn diese die Schadensregulierung berechtigt verweigert, oder die vereinbarte Mietzeit vertragswidrig überschritten wird.



§2 Miete

Bei der Anmietung ist eine Anzahlung in Höhe der zu erwartenden Miete, oder eine vereinbarte Kaution zu leisten. Die restliche Miete ist bei der Fahrzeugrückgabe zahlbar.

Nimmt der Mieter trotz Reservierung das Fahrzeug zum vereinbarten Termin nicht ab, so ist der Vermieter wegen Nichterfüllung berechtigt einen Schadenersatz zu verlangen.

Für die Berechnung der km ist allein der Tachometer maßgeblich. Bei einem Defekt des Tachometers, oder einer Beschädigung der Plombierung ist der Vermieter sofort zu verständigen. Erfolgt keine Benachrichtigung, ist der Vermieter berechtigt, eine pauschale Fahrstrecke von 800 km pro Tag zu berechnen.



§3 Pflichten und Haftung des Mieters

Der Mieter hat das Fahrzeug sorgsam zu behandeln, und die Vorschriften der Bedienungsanleitung zu beachten. Ölstand, Wasserstand und Reifenluftdruck sind regelmäßig zu kontrollieren. Die Antriebskette ist vom Mieter während der Mietdauer zu schmieren und zu spannen. Bei unverhältnismäßig hohem Reifenabrieb aufgrund unsachgemäßer Nutzung ist der Mieter Schadenersatzpflichtig.

Das Fahrzeug darf nur in der vertraglich vereinbarten Art genutzt werden. Das befahren nicht öffentlicher Straßen ist untersagt. Das Fahrzeug darf nicht bei Motorsportveranstaltungen oder Sicherheitstrainings benutzt werden.

Der Mieter haftet für alle Verwarnungsgelder, Bußgelder und Strafen die auf seine Benutzung des Fahrzeugs beruhen.

Bei jedem Schadeneintritt ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu verständigen.

Bei einem Unfall ist sofort die Polizei hinzuzuziehen, Beweismittel sind zu sichern, sowie alles zu tun, was zur ordnungsgemäßen und vollständigen Aufklärung des Unfallhergangs beitragen kann. Der Mieter verpflichtet sich, kein Schuldanerkenntnis abzugeben und auch keine sonstigen Handlungen vorzunehmen, die den Versicherungsschutz gefährden könnten. Abschleppdienste sind nur mit Einwilligung des Vermieters zu beauftragen.

Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch sein Verschulden während der Mietzeit an dem gemieteten Fahrzeug entstehen, oder durch seine Benutzung verursacht werden.

Bei Schäden am Mietfahrzeug haftet der Mieter für angefallene oder gem. Sachverständigengutachten festgestellte Reperaturkosten, Bergungs- und Rückführungskosten, Sachverständigenkosten, Wertminderung, Mietausfall für die Reperaturdauer bzw. bei Totalschaden für die Wiederbeschaffungszeit. Als Mietausfall ist pro Tag eine Tagesgrundgebühr, oder pro Woche eine Wochengundgebühr zu erstatten.



§4 Pflichten und Haftung des Vermieters

Der Vermieter übergibt das Fahrzeug in gereinigtem, vollgetanktem und verkehrssicherem Zustand, sowie mit unbeschädigten Plombierungen diverser Bauteile. Außerdem erhält der Mieter die Kfz-Papiere, die Bedienungsanleitung und das Bordwekzeug. Vorschäden werden vom Vermieter nur dann anerkannt, wenn diese bei der Fahrzeugübergabe schriftlich im Mietvertag festgehalten werden.

Tritt während der Mietzeit ein Schaden ohne Verschulden des Mieters am Mietfahrzeug ein, der den Betrieb oder die Verkehrssicherheit beeinträchtig, so kann der Mieter eine Vertragswerkstatt des Fahrzeugherstellers bis zu einem Reperaturauftrag von 100,00 € beauftregen. Übersteigen die Reperaturkosten 100,00 €, ist vor der Auftragsvergabe die Einwilligung des Vermieters einzuholen. Eine Erstattung der Reperaturkosten ist nur bei Vorlage von Orginalbelegen möglich.

Die Haftung der Vermieters beschränkt sich bei Nichterfüllung und Verzug auf das zweifache des zu erwartenden Mietpreises. Weitergehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrung, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden des Mieters beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Vermieters.



§5 Fahrzeugrückgabe

Das Fahrzeug ist zum vereinbarten Zeitpunkt vom Mieter persönlich an den Vermieter zurückzugeben. Vor der Rückgabe ist das Fahrzeug voll zu tanken. Bei grober Verschmutzung hat der Mieter das Fahrzeug zu reinigen, oder die Reinigungskosten zu übernehmen.

Überschreitet der Mieter die Rückgabezeit um mehr als eine Stunde, wird als Entschädigung eine Weitere Stundenmiete für jede angefangene Stunde zur Zahlung fällig.

Der Vermieter kann den Mietvertrag fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund bekannt wird, wie z.B. falsche Angaben des Mieters zur Person oder Bonität, sowie Schwerwiegende Verletzung der Vertraglichen Verpflichtungen. In diesem Falle ist das Fahrzeug sofort zurückzugeben. Daneben bleiben Schadenersatzansprüche des Vermieters unberührt.



§6 Schlussbestimmungen

Nebenabreden oder Ergänzungen zu diesem Mietvertrag liegen nicht vor. Alles vertraglichen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch Regelungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommen.



Schreibfehler und Irrtümer sind vorbehalten.

Verbraucher-Information gemäß Verordnung (EU) Nr. 524/2013

Im Rahmen der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten steht Ihnen unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission zur Verfügung.